Raus aus meiner Hose!
❯ Möchtest DU, dass die Polizei deine Genitalien betrachtet?
Nein? Trans* Menschen mit Geschlechtsdysphorie erst recht nicht. Ich bin eine trans Frau und wurde anders behandelt als andere weibliche Aktivist:innen.
Ich wurde:
Ich wurde:
- auf Geschlechtsmerkmale untersucht,
- im männlichen Trakt untergebracht,
- und in Einzelhaft gesteckt.
❯ Rechtsgrundlage
War das bei mir nur ein Einzelfall? Nein!
Ein Erlasses des Innenministeriums verlangt genau diese Transfeindlichkeit! Laut diesem Erlass gilt nämlich: Wenn das „augenscheinliche Geschlecht“ nicht zum „biologischen Geschlecht“ passt, soll nach dem „biologischen“ untergebracht werden.
Ein Erlasses des Innenministeriums verlangt genau diese Transfeindlichkeit! Laut diesem Erlass gilt nämlich: Wenn das „augenscheinliche Geschlecht“ nicht zum „biologischen Geschlecht“ passt, soll nach dem „biologischen“ untergebracht werden.
- „Augenscheinlich“ heißt: Beamt:innen entscheiden nach Bauchgefühl.
- „Biologisches Geschlecht“ heißt hier nicht Chromosomen, Hormone oder Medizin - sondern schlicht: Welche Genitalien jemand hat.
“
2.3. Trennungsgebot und gemeinsame Unterbringung
...
Beachte:
- Wenn die augenscheinliche oder angegebene Geschlechtsidentität nicht dem eingetragenen Geschlecht im vorgelegten gültigen behördlichen Identitätsnachweis und/oder auch nicht dem biologischen Geschlecht entspricht, so ist die Unterbringung jedenfalls nur entsprechend dem biologischen Geschlecht vorzunehmen (absolutes Trennungsgebot gem. § 53c Abs 1 letzter Halbsatz VStG; „... männliche Häftlinge sind jedenfalls von weiblichen Häftlingen getrennt zu halten.“)
- Eine gegebenenfalls erforderliche Feststellung des tatsachlichen biologischen Geschlechts erfolgt dabei ausschließlich durch einen (Polizei-/Amts-) Arzt.
❯ Was ist daran Menschenrechtswidrig / transfeindlich?
- Untersuchung & falsche Zuweisung
- Die Entkleidung und Besichtigung des Genitalbereichs war demütigend und entwürdigend, wobei die Belastung durch meiner damit einhergehende Körperdysphorie als trans Person besonders stark ist.§Artikel 3 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. - Das Verwaltungsgericht stellte bereits einen Eingriff nach Artikel 8 EMRK fest. Die Achtung der Geschlechtsidentität ist durch das Recht auf Achtung der Privatsphäre geschützt.
=> Behörden müssen die Geschlechtsidentität immer achten!“Diese Erläuterungen respektive Ergänzungen zur AnhO respektive jene in diesem Zusammenhang getroffenen Anordnungen zur Unterbringung einer festgenommenen Person stellen jedenfalls einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 EMRK dar. - Ich wurde aufgrund der noch nicht vollzogenen geschlechtsangleichenden Operation nicht in Übereinstimmung mit meinem rechtlichen Geschlecht behandelt - ein indirekter OP-Zwang, der sowohl von der UN als auch vom Verfassungsgerichtshof als unzulässig und folterähnlich qualifiziert wird. Nicht jede trans Person will oder kann eine solche Operation durchführen.“...
In States that permit the modification of gender markers on identity documents abusive requirements can be imposed, such as forced or otherwise involuntary gender reassignment surgery, sterilization or other coercive medical procedures (A/HRC/29/23). Even in places with no legislative requirement, enforced sterilization of individuals seeking gender reassignment is common. These practices are rooted in discrimination on the basis of sexual orientation and gender identity, violate the rights to physical integrity and self-determination of individuals and amount to ill-treatment or torture. - Die UN fordert die Geschlechtsidentität zu beachten und Möglichkeiten zum Einspruch gegen Platzierungsentscheidungen zu geben.“(s) Take individuals' gender identity and choice into account prior to placement and provide opportunities to appeal placement decisions;
- Die Entkleidung und Besichtigung des Genitalbereichs war demütigend und entwürdigend, wobei die Belastung durch meiner damit einhergehende Körperdysphorie als trans Person besonders stark ist.
- Einzelhaft
- Die Vereinten Nationen stellen in ihrem Sonderbericht zur Folter ausdrücklich fest, dass die Isolation von trans Personen unter dem Vorwand des Schutzes eine unzulässige Benachteiligung darstellt und eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellen kann.Die UN betonen, dass Schutzmaßnahmen für LGBTQI+-Personen nicht zu schlechteren Haftbedingungen führen dürfen“... Fear of reprisals and a lack of trust in the complaints mechanisms frequently prevent lesbian, gay, bisexual and transgender persons in custody from reporting abuses. Their placement in solitary confinemen or administrative segregation for their own “protection” can constitute an infringement on the prohibition of torture and ill-treatment. ...“(t) Ensure that protective measures do not involve the imposition of more restrictive conditions on lesbian, gay, bisexual, transgender and intersex persons than on other detainees;
- Diskriminierung im Sinne des Art. 14 EMRK§Artikel 14 - Verbot der Benachteiligung
Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.
- Die Vereinten Nationen stellen in ihrem Sonderbericht zur Folter ausdrücklich fest, dass die Isolation von trans Personen unter dem Vorwand des Schutzes eine unzulässige Benachteiligung darstellt und eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellen kann.
❯ War der Eingriff gerechtfertigt?
§
Diese Eingriffe sind gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK zulässig, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die zur Erreichung eines der in Art. 8 EMRK genannten legitimen Ziele notwendig ist. Für die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs ist es erforderlich, dass er geeignet ist, eines der genannten Ziele zu erreichen und überdies verhältnismäßig ist.
§
Durchführung des Strafvollzuges
... männliche Häftlinge jedenfalls von weiblichen Häftlingen getrennt zu halten ...
... männliche Häftlinge jedenfalls von weiblichen Häftlingen getrennt zu halten ...
- Mit dem Eingriff und der Unterteilung nach Genitalien wird versucht AnhO, VStG und den Erlass einzuhalten. Jedoch sorgt diese Teilung nicht für die erforderliche Trennung von Männer und Frauen, sondern lediglich für die Trennung von Penis-Menschen und Vagina-Menschen. Hier wird komplett die Existenz von trans Menschen ignoriert. Es gibt Frauen mit Penis, und Männer mit Vagina!
- Für die Änderung des rechtlichen Geschlechts ist keine OP notwendig. Lediglich die Geschlechtsidentität ist ausschlaggebend. Es kann das rechtliche Geschlecht daher nicht von Biologie oder Aussehen („augenscheinlich“) abgeleitet werden. Die sicherste Methode um das Geschlecht zu erfahren ist jede anonyme Person einfach zu fragen!
❯ Was muss beim Erlass verbessert werden?
- „Augenscheinliche“ Geschlechtsidentität ergibt überhaupt keinen Sinn. Die Geschlechtsidentität kann nicht gesehen werden. Um Artikel 8 und auch das Trennungsbegot bestmöglich einhalten zu können, ist die beste Möglichkeit die Person nach dem Geschlecht zu fragen. Dadurch sind auch die übergriffigen Genital Checks nicht mehr notwenig.
- Sowohl § 53c Abs. 1 VStG als auch Anhalteordnung spricht nur von männlich und weiblich beziehungsweise von Mann und Frau. Es gibt hier keinen Grund Biologie und Genitalien mit einzubeziehen.
- Es werden weder sekundäre Geschlechtsmerkmale, Hormone noch Chromosome beachtet, daher kann nicht vom biologischen Geschlecht sondern maximal von Genitalien die Rede sein.
- Biologie kann nicht auf Genitalien reduziert werden! Ab wann bin ich denn laut LPD biologisch weiblich?
- Nach Hormontherapie?
- Nach Vasektomie?
- Nach Entfernung der Hoden?
- Nach oberflächlicher Vulva OP?
- Nach invasiver Vagina OP?
- Benötige ich eine Mindest-Tiefe der Vagina?
- Bin ich selbst nach „vollständiger“ GA-OP noch nicht biologisch weiblich?
❯ Genitalien & Geschlecht
- Kann von Genitalien auf das rechtliche Geschlecht geschlossen werden?
- Nein! Für das rechtliche Geschlecht sind Genitalien irrelevant.
- In Österreich braucht Mensch keine OP, um rechtlich Frau oder Mann zu sein.
- Geschlecht basiert auf Identität, nicht auf Körperteilen.
- Kann von Genitalien auf das biologische Geschlecht geschlossen werden?
- Nein! Biologie umfasst viel mehr als nur Genitalien. Mein aktueller Hormonspiegel ist weiblich. Meine sekundären Geschlechtsmerkmale sind auch weiblich.
- Ist bei der aktuellen Regelung sichergestellt, dass Männer und Frauen getrennt sind?
- Nein! Da von Aussehen & Biologie nicht auf das rechtliche Geschlecht geschlossen werden kann!
- An meinem Beispiel ist klar erkennbar, dass ich als Frau zu den Männern gekommen bin.
- Ist bei der aktuellen Regelung sichergestellt, dass Menschen mit Penis von Menschen mit Vagina getrennt sind?
- Nein, trans Menschen sieht man oft nicht an dass sie trans sind. Selbst nach dieser Aktion war ein trans Mann mit Vagina in Gemeinschaftshaft mit einem Mann. Es müssten alle nach deren Genitalien untersucht werden, wenn es wichtig ist dass kein Penis Mensch bei einem Vagina Mensch ist.
❯ Was du bewirken kannst 🏳️⚧️🫶🏼
Dieser Fall betrifft nicht nur mich. Er entscheidet darüber, ob trans* Menschen:
- nach ihrem ausgesprochenen Geschlecht behandelt werden
- oder ob der Staat weiterhin glaubt, Geschlecht zwischen den Beinen kontrollieren zu dürfen.
Die Spenden gehen an meinen Rechtsanwalt, um diesen Fall zu gewinnen - und um echte Verbesserungen für trans Aktivist:innen und trans Menschen insgesamt zu erreichen.
Solidarität hilft. Würde ist nicht verhandelbar. Trans rights are human rights.
❯ Spendenkampagne
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